Berufsverbände

Als Interessenverband ist der Berufsverband bestrebt, das Ansehen, den Einfluss und die wirtschaftliche Lage seiner Mitglieder zu stärken. Berufsverbände haben im Laufe der Zeit Rechte erworben, die früher ausschließlich den Trägern der Hoheitsgewalt vorbehalten waren. Infolgedessen sind sie ihrer Bedeutung und Tätigkeit nach zwischen den voll steuerpflichtigen bürgerlich-rechtlichen Vereinen und den Körperschaften des öffentlichen Rechts bzw. den gemeinnützigen Körperschaften einzuordnen. Diese generelle Einordnung findet sich auch im Steuerrecht wieder. So gelten für die Besteuerung zunächst die gleichen Grundsätze wie im Rahmen der Vereinsbesteuerung.

Haben Berufsverbände ihre Geschäftsleitung oder Sitz in Deutschland, sind sie grundsätzlich gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 bzw. Nr. 5 KStG unbeschränkt körperschaftssteuerpflichtig. Die Hinwendung zu öffentlichen Aufgaben führt jedoch zur Anwendung subjektiver Steuerbefreiungen, wie dies im größeren Umfang auch Körperschaften des öR sowie gemeinnützige Körperschaften zugestanden wird. Über Art und Umfang der Steuerbefreiung wird für den jeweiligen Veranlagungszeitraum entschieden; dieser entspricht grundsätzlich dem Kalenderjahr.

Ansonsten sind Berufsverbände partiell steuerpflichtig. Die im Praxisalltag bedeutsamste Form der Partiellen Steuerpflicht wird durch die Unterhaltung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes begründet. Weitere Steuerpflichten entstehen beim Bezug steuerabzugspflichtiger Kapitalerträge oder im Rahmen der ergänzenden Belastung des Gewinns aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit Kapitalertragsteuer. Die Steuerfreiheit der übrigen Verbandsbereiche bleibt unberührt.

Berufsverbände sind immer als Körperschaften organisiert, ohne dass jedoch die konkret gewählte Rechtsform einen Einfluss auf die steuerliche Bewertung hat. Lediglich einen öffentlich-rechtlichen Charakter dürfen Berufsverbände nicht aufweisen.

Insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Prüfung von Berufsverbänden durch die Finanzverwaltung ist die Unterstützung durch einen kompetenten Berater unerlässlich.

Zudem erfordert der steigende Kosten- und Erlösdruck eine Optimierung der Prozesse auch bei Berufsverbänden.

Gerne unterstützen wir Sie mit unserer Expertise.

Horst Hartung

Partner, Geschäftsführer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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hartung@crowe-bpg.de

Götz Löding-Hasenkamp

Partner, Geschäftsführer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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hasenkamp@crowe-bpg.de

Beratungsschwerpunkte

  • Zeitnahe Mittelverwendung (Mittelverwendungsrechnung)
  • Bildung steuerlich zulässiger Rücklagen
  • Abgrenzung Zweckbetrieb und steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
  • Umsatzsteuer: Steuerpflicht, Steuersatz, Vorsteuerabzug
  • Satzung: Einhaltung der abgabenrechtlichen Vorschriften (§ 60 ff. AO)
  • Haftung von Organmitgliedern
  • Spendenrecht
  • Rechnungslegungspflichten (BGB, HGB, EStG, PBV, Satzung)
  • Tax Compliance Management System (Tax CMS)

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