Das Steuerrecht der Berufsverbände – dazu zählen u. a. auch Wirtschaftsverbände ebenso wie Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände – unterliegt einem stetigen Wandel. Neben Gesetzesänderungen gibt es neue Rechtsprechung, die in der Praxis zu beachten ist.
Berufsverbände nehmen allgemeine, aus der beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit erwachsende ideelle und wirtschaftliche Interessen des von Ihnen jeweils vertretenen Berufsstandes oder Wirtschaftszweiges wahr.
Ein steuerlich anzuerkennender Berufsverband muss sich nicht zwingend einer einzigen Berufsbrache verpflichten. Entscheiden ist, das ein einheitliches und für die Berufsgruppe typisches, gemeinsames Interesse besteht (z.B. bei einer Fachgruppe).
Unser Team verfügt über langjährige Erfahrung in der Prüfung und Beratung von Verbänden. Neben Jahresabschlusserstellungen führen wir alternativ auch jahresabschlußprüfungen durch und beraten Verbände bei steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen.
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